Allgemeine Informationen zur Berufsfachschule für Sozialassistenz

1. Ziel der Ausbildung der zweijährigen Berufsfachschule (BFS) für Sozialassistenz 
Die Berufsausbildung an der Berufsfachschule der MELO in Berlin vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine Assistenztätigkeit im hauswirtschaftlichen, sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufsfeld benötigt werden. Die sozialpädagogischen Ausbildungsinhalte sind unter anderem auf eine berufliche Tätigkeit in der Betreuung von Kindern im Elementarbereich ausgerichtet. Weitere Ausbildungsinhalte zielen auf eine berufliche Tätigkeit in der Unterstützung und Alltagsbegleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen. 
Die Schülerinnen und Schüler erlangen Basisqualifikationen für eine mögliche weiterführende Ausbildung an einer Fachschule, z. B. der Fachschule für Sozialpädagogik oder für Heilerziehungspflege. 

2. Abschluss 
Berufsabschluss: staatlich geprüfte/r Sozialassistent*in. MSA oder eBBR können bei erfolgreicher Ausbildung nachträglich anerkannt werden. 
im Anschluss: dreijähriger Besuch an unserer Erzieherfachschule zum/r Erzieher*in 

3. Unterricht in der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialassistenz in Berlin 

Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache (Englisch), Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde, Sport und Bewegungserziehung. Berufsbezogener Lernbereich:

Lernfeld 1:
Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen
und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse
erkennen und begleiten

Lernfeld 2:
Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen
Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren

Lernfeld 3:
Hauswirtschaftliche Kompetenzen

Lernfeld 4:
Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen
anwenden

Lernfeld 5:
Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität
entwickeln 

4. Praktische Ausbildung 
In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler mit der Arbeit in sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern vertraut gemacht und lernen, ihre theoretischen Kenntnisse praktisch anzuwenden. 

5. Aufnahmevoraussetzungen 
Voraussetzung zum Besuch der Berufsfachschule ist mindestens die Berufsbildungsreife (= der Hauptschulabschluss) oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses. Bewerber*innen müssen sich von ihren jetzigen Schulen oder der Jugendberufsagentur im EALS registrieren lassen.
 

Sie werden vom BSO-Team Ihrer allgemeinbildenden Schule beraten, um Näheres über den Bildungsgang und die Anmeldemöglichkeiten zu erfahren. Auch die Jugendberufsagentur (JBA) berät Sie zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung.

Der unterschriebene und abgestempelte und unterschriebene Leitbogen / Anmeldebogen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Nachweis einer Praxisstelle bis spätestens zum ersten Schultag
Aktuelles erweitertes Führungszeugnis
Aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung 

6. Bewerbung und Aufnahme an unserer staatlichen Berufsfachschule für Sozialassistenz (BFS) in Berlin-Schöneberg 

Die Bewerbung ist schriftlich bei der Schule einzureichen.
Keine Bewerbung per E-Mail! 

Da in der Regel die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber die Zahl der zu vergebenen Schulplätze deutlich übersteigt, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie allein mit der oben beschriebenen Anmeldung an unserer Berufsfachschule für Sozialassistenz leider noch keinen Anspruch auf einen Schulplatz haben! Nähere Auskünfte erteilen Ihnen unsere Schulsekretärinnen oder die Bildungsgangleitung für Sozialassistenz gerne.

7. Kosten der Ausbildung
Da die MELO eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben. 

8. Finanzielle Förderung 
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Berufsfachschule nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (“BAFöG”) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk. 

9. Ferienzeiten 
Für den Besuch der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialassistenz gilt die Ferienordnung des Landes Berlin.

Wir wünschen Ihnen für den Schulbesuch an Ihrer jetzigen Schule weiterhin viel Erfolg und hoffen, Sie zum kommenden Schuljahr an der Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule begrüßen zu können.