Download Allgemeine Informationen Fachschule für Erzieher_innen (PDF)
1. Ziel und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll die künftige Erzieherin/den künftigen Erzieher befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wahrzunehmen sowie Spracherwerb und Sprachentwicklung deutscher und ausländischer Kinder und Jugendlicher zu fördern. Die Erzieher-Ausbildung in der Fachschule am Berliner Standort soll die für methodisches sozialpädagogisches Handeln erforderlichen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Sie dauert drei Jahre und beinhaltet Praxisphasen. Das frühere sozialversicherungspflichtige Berufspraktikum („Anerkennungsjahr“) gibt es im Land Berlin nicht mehr.
2. Aufgabenbereich der Erzieher/-innen
Der Aufgabenbereich der Erzieher_innen umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
Typische Einsatzbereiche der Erzieher/Erzieherinnen sind Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), Jugendfreizeit-Einrichtungen, Kinderhäuser, Jugend- und Kinderheime.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Erzieher-Ausbildung an der Fachschule für SozPäd
Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach erreichtem Schulabschluss:
* mindestens 8 Wochen. Eine für die Erzieherausbildung „förderliche Tätigkeit“ ist der Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von einschlägigen Praktika, ehrenamtlicher Mitarbeit in einschlägigen Einrichtungen etc. Die Anerkennung, ob eine nachgewiesene Tätigkeit „förderlich“ ist oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung.
und
Einschlägige Berufsausbildungen und -tätigkeiten umfassen den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich. Auf die Berufstätigkeit zu 5. werden die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einem Jahr, ein freiwilliges soziales Jahr oder der Ersatzdienst im sozialen Bereich angerechnet. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Erzieher-Ausbildung in Berlin: Ablauf und Bewerbung
4. Ausbildungsverlauf des Studiums an der Fachschule für Sozialpädagogik
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Fachschule für Sozialpädagogik dauert insgesamt drei Jahre und wird am Ende dieser drei Jahre mit einer staatlichen Abschlussprüfung und staatlicher Anerkennung beendet. In die dreijährige Ausbildung sind Praxisphasen integriert. Studierende besitzen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen über die drei Jahre hinweg einen Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (siehe dazu Punkt 6).
Ausbildungsbezogener Unterricht
Der Unterricht in Fachschule für Sozialpädagogik wird i.d.R. montags bis freitags in der Zeit zwischen 8.00 bis 16.50 Uhr im Umfang von durchschnittlich 30,5 Wochenstunden erteilt. Während des 3-jährigen fachschulischen Studiums gilt die Ferienordnung des Landes Berlin.
Der Unterricht wird in den Lernfeldern „Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln“, „Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten “, „Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern “, „Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“, „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen“ und “Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren” durchgeführt.
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Studierende, die bei Aufnahme der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik noch nicht die Fachhochschulreife besitzen, können diese während der Ausbildung durch Teilnahme an zusätzlichem Unterricht in Deutsch, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Englisch an der Kläre-Block-Schule erwerben. Der Zusatzunterricht wird über vier Semester im Durchschnitt mit acht Wochenstunden durchgeführt und endet am Ende des vierten Semesters mit einer Abschlussprüfung in den genannten Fächern. Allerdings erwirbt man die Fachhochschulreife erst mit Bestehen der Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik am Ende des sechsten Semesters. Der Zusatzunterricht wird in Zeiten außerhalb der regulären Fachschulunterrichtszeiten durchgeführt.
Fachschulpraktika
In die Erzieherausbildung sind drei Praxisphasen mit unterschiedlicher Zeitdauer integriert. Während der Praktika in unterschiedlichen und typischen sozialpädagogischen Einsatzbereichen werden die Praktikantinnen/Praktikanten in der Praxisstelle von einer berufserfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet und von Lehrkräften der Fachschule betreut. An einem Tag in der Woche nehmen die Studierenden am praxisbegleitenden Seminarunterricht der Fachschule teil. Die Arbeitszeit während der Fachschulpraktika beträgt 4/5 der jeweiligen tariflichen Wochenarbeitszeit, die Dienstzeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Praxisstelle, der Seminartag gilt als ein voller Arbeitstag. Das erfolgreiche Ableisten der drei Fachschulpraktika während der dreijährigen Ausbildung ist eine der Voraussetzungen für das Nachrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bzw. für die Zulassung zur Prüfung. Für die Mitarbeit in den Praxisstellen wird kein Entgelt bezahlt.
5. Bewerbung und Aufnahme an der Fachschule zur Erzieher-Ausbildung
Bewerbungen werden ab Januar entgegengenommen und bearbeitet. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum Beginn des jeweils kommenden Schuljahres.Die Bewerbung ist schriftlich bei der Schule einzureichen. Keine Bewerbung per E-Mail!
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: (Bitte keine Klarsichthüllen, Hefter oder Bewerbungsmappen verwenden.)
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der Erzieherausbildung
6. Kosten / Ausbildungsförderung / spätere Verdienstmöglichkeiten
Der Besuch einer staatlichen Fachschule in Berlin ist kostenlos. Es entstehen keine Schulgeldkosten. An den Lernmittelkosten (Bücher usw.) müssen sich die Studierenden mit bis zu 100 €/Jahr beteiligen, es sei denn, es werden Leistungen nach dem BAföG oder dem SGB o. Ä. bezogen. Auskünfte über die Förderung erteilen die für den Wohnort der Studierenden jeweils zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
Ohne Zuschläge für Wechselschichtarbeit, Wochenendarbeit o.ä. beträgt das monatliche Anfangsgehalt brutto ca. 2600 Euro.
Wenn im Einzelfall noch individuelle Fragen unbeantwortet sein sollten, geben wir gerne Auskunft. Bewerberinnen/Bewerber können sich im Schulbüro erkundigen.