Allgemeine Informationen Fachschule für Erzieher_innen

Download Allgemeine Informationen Fachschule für Erzieher_innen (PDF)

1. Ziel und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll die künftige Erzieherin/den künftigen Erzieher befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wahrzunehmen sowie Spracherwerb und Sprachentwicklung deutscher und ausländischer Kinder und Jugendlicher zu fördern. Die Erzieher-Ausbildung in der Fachschule am Berliner Standort soll die für methodisches sozialpädagogisches Handeln erforderlichen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Sie dauert drei Jahre und beinhaltet Praxisphasen. Das frühere sozialversicherungspflichtige Berufspraktikum („Anerkennungsjahr“) gibt es im Land Berlin nicht mehr.

2. Aufgabenbereich der Erzieher/-innen

Der Aufgabenbereich der Erzieher_innen umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:

  • ganzheitliche Förderung der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschließlich der Förderung des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung
  • Leitung von Kinder- und Jugendgruppen
  • Beobachten von Kindern und Jugendlichen sowie individuelles Eingehen auf deren Bedürfnisse und Interessen innerhalb der Gruppenarbeit
  • Planen, Initiieren und Anleiten von Aktivitäten und Projekten
  • Reflektieren der eigenen Arbeit und des eigenen Verhaltens
  • Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen und allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen (z. B. Eltern, Schule, Jugendhilfe)

Typische Einsatzbereiche der Erzieher/Erzieherinnen sind Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), Jugendfreizeit-Einrichtungen, Kinderhäuser, Jugend- und Kinderheime.

3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Erzieher-Ausbildung an der Fachschule für SozPäd

Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach erreichtem Schulabschluss:

  • Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben wurde,
    oder
  • Fachhochschulreife, die an Fachoberschulen in anderen Fachbereichen erworben wurde, und Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit*
    oder
  • Abitur (Allgemeine Hochschulreife) und Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit* oder mindestens Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung

* mindestens 8 Wochen. Eine für die Erzieherausbildung „förderliche Tätigkeit“ ist der Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von einschlägigen Praktika, ehrenamtlicher Mitarbeit in einschlägigen Einrichtungen etc. Die Anerkennung, ob eine nachgewiesene Tätigkeit „förderlich“ ist oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung.

und

  1. erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  2. eine nicht einschlägige 2-jährige Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder
  3. eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren oder
  4. Abschluss einer mindestens 3-jährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder
  5. eine mindestens 4-jährige nichteinschlägige Berufstätigkeit.

Einschlägige Berufsausbildungen und -tätigkeiten umfassen den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich. Auf die Berufstätigkeit zu 5. werden die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einem Jahr, ein freiwilliges soziales Jahr oder der Ersatzdienst im sozialen Bereich angerechnet. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Bewerberin/der Bewerber für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an der Fachschule muss psychisch und physisch in der Lage sein, diesen Beruf zu erlernen und ausüben zu können.
  • Bewerber/Bewerberinnen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen (z. B. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltserlaubnis).

Erzieher-Ausbildung in Berlin: Ablauf und Bewerbung

4. Ausbildungsverlauf des Studiums an der Fachschule für Sozialpädagogik

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Fachschule für Sozialpädagogik dauert insgesamt drei Jahre und wird am Ende dieser drei Jahre mit einer staatlichen Abschlussprüfung und staatlicher Anerkennung beendet. In die dreijährige Ausbildung sind Praxisphasen integriert. Studierende besitzen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen über die drei Jahre hinweg einen Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (siehe dazu Punkt 6).

Ausbildungsbezogener Unterricht

Der Unterricht in Fachschule für Sozialpädagogik wird i.d.R. montags bis freitags in der Zeit zwischen 8.00 bis 16.50 Uhr im Umfang von durchschnittlich 30,5 Wochenstunden erteilt. Während des 3-jährigen fachschulischen Studiums gilt die Ferienordnung des Landes Berlin.

Der Unterricht wird in den Lernfeldern „Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln“, „Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten “, „Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern “, „Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“, „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen“ und “Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren” durchgeführt.

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife

Studierende, die bei Aufnahme der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik noch nicht die Fachhochschulreife besitzen, können diese während der Ausbildung durch Teilnahme an zusätzlichem Unterricht in Deutsch, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Englisch an der Kläre-Block-Schule erwerben. Der Zusatzunterricht wird über vier Semester im Durchschnitt mit acht Wochenstunden durchgeführt und endet am Ende des vierten Semesters mit einer Abschlussprüfung in den genannten Fächern. Allerdings erwirbt man die Fachhochschulreife erst mit Bestehen der Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik am Ende des sechsten Semesters. Der Zusatzunterricht wird in Zeiten außerhalb der regulären Fachschulunterrichtszeiten durchgeführt.

Fachschulpraktika

In die Erzieherausbildung sind drei Praxisphasen mit unterschiedlicher Zeitdauer integriert. Während der Praktika in unterschiedlichen und typischen sozialpädagogischen Einsatzbereichen werden die Praktikantinnen/Praktikanten in der Praxisstelle von einer berufserfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet und von Lehrkräften der Fachschule betreut. An einem Tag in der Woche nehmen die Studierenden am praxisbegleitenden Seminarunterricht der Fachschule teil. Die Arbeitszeit während der Fachschulpraktika beträgt 4/5 der jeweiligen tariflichen Wochenarbeitszeit, die Dienstzeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Praxisstelle, der Seminartag gilt als ein voller Arbeitstag. Das erfolgreiche Ableisten der drei Fachschulpraktika während der dreijährigen Ausbildung ist eine der Voraussetzungen für das Nachrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bzw. für die Zulassung zur Prüfung. Für die Mitarbeit in den Praxisstellen wird kein Entgelt bezahlt.

5. Bewerbung und Aufnahme an der Fachschule zur Erzieher-Ausbildung

Bewerbungen werden ab Januar entgegengenommen und bearbeitet. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum Beginn des jeweils kommenden Schuljahres.Die Bewerbung ist schriftlich bei der Schule einzureichen. Keine Bewerbung per E-Mail!

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: (Bitte keine Klarsichthüllen, Hefter oder Bewerbungsmappen verwenden.)

  • kurzes Anschreiben, warum dieser Bildungsgang an der MELO für Sie interessant ist
  • Anmeldeformular unserer Schule
  • tabellarischer Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
  • zwei Passfotos neueren Datums (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Zeugniskopie Ihres letzten (Halbjahres-) Zeugnisses der allgemeinbildenden Schule
  • Nachweise über die Erfüllung der genannten Voraussetzungen je nach Schulabschluss (Praktikum, Berufsausbildung bzw. -tätigkeit)
  • Nachweis über den Wohnsitz (Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung)
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen eine Aufenthaltsgenehmigung o. Ä. vorlegen

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der Erzieherausbildung

6. Kosten / Ausbildungsförderung / spätere Verdienstmöglichkeiten

  1. Kosten im Rahmen der dreijährigen schulischen Ausbildung

Der Besuch einer staatlichen Fachschule in Berlin ist kostenlos. Es entstehen keine Schulgeldkosten. An den Lernmittelkosten (Bücher usw.) müssen sich die Studierenden mit bis zu 100 €/Jahr beteiligen, es sei denn, es werden Leistungen nach dem BAföG oder dem SGB o. Ä. bezogen. Auskünfte über die Förderung erteilen die für den Wohnort der Studierenden jeweils zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.

  1. Einkommen einer staatl. anerkannten Erzieherin/eines staatl. anerkannten Erziehers

Ohne Zuschläge für Wechselschichtarbeit, Wochenendarbeit o.ä. beträgt das monatliche Anfangsgehalt brutto ca. 2600 Euro.

Wenn im Einzelfall noch individuelle Fragen unbeantwortet sein sollten, geben wir gerne Auskunft. Bewerberinnen/Bewerber können sich im Schulbüro erkundigen.