„Brauche ich nicht ! Hört sich unspannend an.“
Diesen und ähnliche Kommentare hört man immer wieder. Tatsächlich aber werden im Rechtskundeunterricht grundlegende Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht vermittelt, die jungen Menschen helfen sollen, rechtlich relevante Situationen zu ihrem Vorteil zu lösen oder gar nicht erst hineinzugeraten.Dies lässt sich am besten an Beispielen aus der täglichen Unterrichtspraxis belegen: So hatte z.B. ein Schüler einen Kaufvertrag für ein Handy abgeschlossen. Später stellte sich heraus, dass das Handy gar nicht die erwarteten Funktionen hatte. „Pech“, dachte sich der Schüler. Anhand solcher und ähnlicher Fälle wird im Rechtskundeunterricht vermittelt, unter welchen Umständen Verträge angefochten oder gegebenenfalls Garantieansprüche geltend gemacht werden können. Die befürchteten finanziellen Einbußen können dann vermieden oder begrenzt werden.
Ein ganz anderes Beispiel: „Sprayen ? Das tun doch viele. Da ist nichts bei.“ Schüler denken häufig, wer beim Sprayen erwischt wird, erledigt ein paar „Sozialstunden“ und das war es dann. Das ist allerdings falsch. Denn richtig ernst und teuer kann es werden, wenn der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend macht…..