FAQ der Schüler:innen

Die MELO ist eine berufliche Schule im Berufsfeld Sozialwesen. Je nach Schulabschluss und beruflichem Ziel kommen folgende Bildungsgänge infrage:

  • Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)
  • Berufsfachschule für Sozialassistenz (BFS SozA)
  • Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (BFS SozpädA)
  • Fachoberschule (FOS)
  • Fachschule für Erzieher*innen

Eine individuelle Beratung erhalten Sie über das Sekretariat oder im Rahmen der Anmeldung.

Die Anmeldung erfolgt über die Sekundarschule oder die Jugendberufsagentur (JBA) über die LUSD. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbilder usw.) müssen vollständig eingereicht werden.

Schulbescheinigungen erhalten Sie im Sekretariat während der Öffnungszeiten.

Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht. Formblätter, die von der Schule ausgefüllt werden müssen, geben Sie bitte im Sekretariat ab.

Formulare (z. B. Praktikumsverträge, Bescheinigungen) finden Sie auf der Homepage oder erhalten diese über das Sekretariat bzw. die Klassenleitung.

Die MELO bietet:

  • regelmäßige Beratungsgespräche zum Leistungsstand
  • monatlichen Klassenrat
  • Unterstützung durch die Schulsozialarbeit
  • pädagogische Begleitung durch Klassenleitung und Lehrkräfte

Bei Konflikten oder Schwierigkeiten stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung.

Die Krankmeldung erfolgt spätestens bis 7:45 Uhr per E-Mail an die Klassenleitung.

Ab dem dritten Krankheitstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei angekündigten Leistungsnachweisen kann ein Attest ab dem ersten Tag verlangt werden.

Verspätungen bis 20 Minuten werden dokumentiert.
Ab 21 Minuten wird eine Fehlstunde eingetragen.
Wiederholte Verspätungen können als unentschuldigte Fehlstunden gewertet werden.

Bei Nichterreichen von 70 % Anwesenheit kann ein zusätzlicher Leistungsnachweis verlangt werden

Digitale Geräte dürfen im Unterricht nur mit Genehmigung der Lehrkraft genutzt werden. Während Klausuren gelten Geräte als Täuschungsversuch.

Nein. Aufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.

Rauchen (auch E-Zigaretten) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Alkohol und Drogen dürfen nicht mitgeführt, konsumiert oder weitergegeben werden.