Die Fachoberschule stellt sich vor

Die Fachoberschule, kurz FOS, ist ein Bildungsgang, der Ihnen die Möglichkeit bietet, die Allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben – den zweithöchsten Schulabschluss in Deutschland. Dieser Abschluss wird häufig fälschlicherweise als „Fachabi“ bezeichnet, eröffnet Ihnen jedoch weitreichende Bildungs- und Berufsperspektiven.

An der Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule (MELO) erwerben Sie die Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Soziales. Damit schaffen Sie nicht nur eine solide Grundlage für eine Ausbildung, zum Beispiel zur Erzieherin oder zum Erzieher, sondern erhalten auch die Berechtigung, an Fachhochschulen und teilweise auch an Hochschulen oder Universitäten zu studieren.

Mit der Allgemeinen Fachhochschulreife können Sie bundesweit viele Studiengänge aufnehmen – nicht nur im sozialen Bereich, sondern beispielsweise auch in technischen, wirtschaftlichen oder weiteren Fachrichtungen. Deshalb legen wir an der MELO großen Wert auf eine umfassende Vorbereitung auf Studium, Ausbildung und Beruf.

Ziel der Ausbildung

Ziel der Fachoberschule ist der Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen sowie – abhängig vom jeweiligen Bundesland und Studiengang – auch an einigen Hochschulen und Universitäten.

Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme in die Fachoberschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder eine Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe mit einer maximalen Punktzahl von 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Zum Beginn des Schuljahres darf das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
  • Gesundheitliche Eignung für die Praktika im sozialpädagogischen Bereich
  • Nachweis einer Praxisstelle bis spätestens zum ersten Schultag
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis; die Aufforderung zur Beantragung erhalten Sie nach der Zusage zum Schulplatz
  • Aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über den Wohnsitz in Berlin

Bewerbungsunterlagen

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen von der derzeit besuchten Schule oder von der Jugendberufsagentur im LUSD-System registriert werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausgefüllter und ausgedruckter LUSD-Leitbogen, erfasst durch die aktuelle Schule oder die zuständige Jugendberufsagentur
  • Zwei aktuelle Passfotos mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem in § 41 Abs. 2 des Schulgesetzes genannten Aufenthaltsstatus: Nachweis über den Aufenthaltsstatus in amtlich beglaubigter Abschrift oder Kopie

Organisation von Unterricht und Praktikum

Die Fachoberschule umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12.

In der Jahrgangsstufe 11 findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt. An drei Tagen pro Woche besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Praxiseinrichtung. Pro Schulhalbjahr werden 400 Praxisstunden absolviert, insgesamt also 800 Stunden. Diese Praxisstunden sind für das Bestehen des Probejahres entscheidend. Nach dem ersten Schulhalbjahr findet ein Wechsel der Praxiseinrichtung statt.

In der Jahrgangsstufe 12 findet der Unterricht in Vollzeitform an fünf Tagen pro Woche statt. Ein Praktikum wird in dieser Jahrgangsstufe nicht mehr absolviert.

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Unterricht

  • Deutsch
  • Fremdsprache Englisch
  • Mathematik
  • Biologie
  • Politikwissenschaft und Geschichte
  • Sozialwissenschaften
  • Recht
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Wahlpflichtunterricht

Fachrichtungsbezogener Unterricht

  • Sozialwissenschaften, insbesondere Psychologie, Pädagogik und Soziologie
  • Recht

Praktikum in Klasse 11

Das Praktikum sollte möglichst in sozialpädagogischen Einrichtungen stattfinden. Für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales kommen im ersten und zweiten Schulhalbjahr insbesondere folgende Praxiseinrichtungen in Betracht:

  • Kindertagesstätten
  • Ergänzende Förderung und Betreuung, zum Beispiel eFöB-Bereich oder Hort
  • Einrichtungen im Bereich Hilfen zur Erziehung (HZE)
  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Schülerläden
  • Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

In begründeten Ausnahmefällen können nach schriftlichem Antrag gegebenenfalls auch folgende Praxiseinrichtungen genehmigt werden:

  • Senioren- und Pflegeheime
  • Pflegedienste und Sozialstationen

Folgende Einrichtungen werden nicht als Praxiseinrichtungen anerkannt:

  • Sportvereine
  • Jugendämter
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Krankenhäuser und Kureinrichtungen

Finanzielle Förderung

Die Ausbildung an der Fachoberschule kann grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem zuständigen Wohnbezirk.

Da die MELO eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.

Wir freuen uns auf Sie

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie auf Ihrem Bildungsweg zu begleiten.